Die gesamte oder teileweise Untervermietung Ihrer Mietwohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger Genehmigung durch die PKGR zulässig.
(aktuelle Adresse)
Für die Bearbeitung benötigen wir den unterzeichneten Untermietvertrag und bei Ausländern eine Kopie des Ausweises und der Aufenthaltsbewilligung.