Die PKGR passt die Mieten infolge des veränderten Referenzzinssatzes per 1. April 2024 an.
Das Bundesamt für Wohnungswesen hat am 2. Dezember 2023 den Referenzzinssatz für Mieten um 0,25 Prozentpunkte auf 1,75 Prozent erhöht. Dieser Anstieg erlaubt eine Mietzinserhöhung von 3 Prozent der Nettomiete. Zusätzlich kann der Mietzins um 40 Prozent der aufgelaufenen Teuerung und um die allgemeine Kostensteigerung von 0,5 Prozent pro Jahr erhöht werden.
Die Pensionskasse Graubünden (PKGR) passt die Mieten an den veränderten Referenzzinssatz von 1,75 Prozent an. Die Mieten werden auf den 1. April 2024 jedoch nur dann erhöht, wenn sie auf dem Referenzzinssatz von 1,50 Prozent oder tiefer beruhen und wenn der neue Mietzins nicht höher ist als die vergleichbare Marktmiete. Die PKGR hat jeden Mietvertrag einzeln geprüft. Mieten, die auf einem höheren Referenzzinssatz (1,75 % oder höher) basieren, bleiben unverändert.