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Performance (ytd) 6,3 %      Deckungsgrad 123,3 %      Stand: 31.08.2024 Performance (ytd) 6,3 %    grado di copertura 123,3 %     Stato: 31.08.2024

Arbeit­gebende

Die PKGR ist als Sammeleinrichtung organisiert. Wir bieten unseren angeschlossenen Arbeitgebenden verschiedene Wahlmöglichkeiten und bedürfnisgerechte Vorsorgepläne. Grössere Arbeitgebende haben die Möglichkeit, mit ihren Versicherten und Rentenbeziehenden ein separates Vorsorgewerk zu bilden und ihre Vorsorgelösung individuell auszugestalten.

Zusammen mit unserer Partnerin PKRück bieten wir effiziente Unterstützung bei der Prävention sowie der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung von arbeitsunfähigen Mitarbeitenden nach Krankheit oder Unfall.

Arbeitsunfähigkeit und Prävention

Arbeitnehmende, die nach einer Krankheit oder einem schweren Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig bleiben, haben ein deutlich erhöhtes Invaliditätsrisiko. Je länger sie dem Arbeitsplatz fernbleiben, desto schwieriger wird die berufliche Wiedereingliederung. Melden Sie uns betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so schnell wie möglich, spätestens aber 30 Tage nach Fernbleiben vom Arbeitsplatz, über unsere Meldeplattform PKNet.

Die Pensionskasse Graubünden unterstützt Sie, wenn Mitarbeitende krankheits- oder unfallbedingt länger arbeitsunfähig werden. In Zusammenarbeit mit unserer Partnerin PKRück bieten wir Ihnen folgende unterstützende Angebote:

Unsere Partnerin PKRück bietet verschiedene Seminare rund um die betriebliche Prävention und Gesundheitsförderung an. In den Seminaren setzen Sie sich mit den betrieblichen Risiko- und Schutzfaktoren auseinander und lernen neue Führungsinstrumente kennen. Es werden geeignete Tools vorgestellt, wie Sie Präventionsmassnahmen in Ihrem Unternehmen planen und umsetzen können. Sie erfahren, wie Sie arbeitsbedingte Belastungen früh erkennen und vermeiden sowie gleichzeitig die Ressourcen der Mitarbeitenden stärken können.

Das praxisorientierte Seminarangebot ist speziell auf Führungspersonen und Personalverantwortliche aus dem KMU-Bereich ausgerichtet.

Das «PK Tel» bietet an Werktagen ohne Voranmeldung eine kostenlose telefonische Beratung bei Fragen im Zusammenhang mit gesundheitsbedingten Absenzen in Ihrem Betrieb an. Bei dieser Beratung können konkrete, auf Ihren Betrieb zugeschnittene Massnahmen initiiert werden.

PK Tel: 043 268 27 77 (Festnetz-Tarif)
Montag bis Freitag, 8.30 – 12 Uhr und 13.30 – 17 Uhr

Detaillierte Informationen zum Angebot PK Tel finden Sie hier:

Betriebliches Gesundheitsmanagement ist weit verbreitet und etabliert. Auf der Website unserer Partnerin PKRück finden Sie Informationen und Links zu bewährten Hilfsmitteln von professionellen Anbietern:

  • Absenzkostenrechner
  • Stress-Analyse
  • Erste Hilfe für die Psyche
  • Eingliederungsprofil

Zur Tools-Übersicht

Case Management zielt darauf ab, eine arbeitsunfähige Person wieder in das Erwerbsleben einzugliedern. Unabhängige Case Manager helfen, Zuständigkeiten zu klären, den administrativen Ablauf zu vereinfachen und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu fördern. Mit ausdrücklichem Einverständnis der versicherten Person werden Massnahmen zur Förderung der medizinischen, sozialen und beruflichen Wiedereingliederung eingeleitet.

Case Management ist immer freiwillig. Die PKGR übernimmt die anfallenden Kosten vollumfänglich. Die Durchführung erfolgt durch die PK Rück, unsere Partnerin für die Rückdeckung der Risiken Tod und Invalidität. Für die Angestellten des Kantons ist weiterhin die Kantonale Verwaltung zuständig.

Alle Informationen zum Angebot Case Management finden Sie hier.

 

Alle Angebote sind freiwillig und für die uns angeschlossenen Arbeitgebenden kostenlos.

Grenzbeträge

In die PKGR werden alle Mitarbeitenden aufgenommen, die von ihrer/ihrem Arbeitgebenden einen AHV-pflichtigen Jahreslohn erhalten, der die Eintrittsschwelle gemäss BVG übersteigt. Bei Personen mit Mehrfachanstellungen bei uns angeschlossenen Arbeitgebenden werden die Löhne konsolidiert.

Der Koordinationsabzug ist massgebend für die Berechnung des versicherten Lohns, auf welchem die Spar- und Risikobeiträge berechnet werden. Bei der PKGR ist der maximale Koordinationsabzug gemäss Iihrem Beschäftigungsgrad reduziert. Davon profitieren vor allem Teilzeitbeschäftigte. Ein höherer versicherter Lohn führt erstens zu höheren Pensionskassenleistungen im Invaliditäts- und Todesfall und zweitens über höhere Spargutschriften zu einer höheren Altersrente.

Der maximal versicherte Jahreslohn im Vorsorgeplan des Kantons richtet sich nach der kantonalen Gehaltsskala. Er beträgt CHF 205 506 Franken (Stand 1.1.2024). Bei angeschlossenen Arbeitgebenden mit einem anderen Vorsorgeplan kann ein anderer Betrag resultieren.

PlandetailPlan bis 31.12.2023Plan neu ab 01.01.2024
EintrittsschwelleCHF 22 050CHF 22 050
Koordinationsabzug25 % des AHV-Lohns,
max CHF 25 725 x BG*
25 % des AHV-Lohns,
max CHF 25 725 x BG*
Minimallohn versichertCHF 16 538
(75 % von CHF 22 050)
CHF 16 538
(75 % von CHF 22 050)
Maximallohn versichert CHF 202 308 x BG*
(AHV-Lohn CHF 228 033)
CHF 205 506 x BG*
(AHV-Lohn CHF 231 231)
*BG: Bechäftigungsgrad