Am 22. September 2024 entscheiden die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die Reform der beruflichen Vorsorge (BVG-Reform).
Die Reform zielt darauf ab, die Finanzierung der 2. Säule zu stärken, das Leistungsniveau insgesamt zu erhalten und die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen sowie Teilzeitbeschäftigten zu verbessern. Diese Ziele hat die Pensionskasse Graubünden (PKGR) bereits seit 2022 umgesetzt.
Die drei wichtigsten Fachverbände in der beruflichen Vorsorge (ASIP, interpension und SVV) haben gemeinsam ein Factsheet publiziert. Sie finden dieses Informationsblatt hier.
Wir haben für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zur BVG-Reform zusammengestellt.
- Ich bin bei der PKGR versichert. Was bedeutet die BVG-Reform für mich?
Das BVG regelt die obligatorische berufliche Vorsorge und bestimmt die gesetzlichen Mindestleistungen. Als Versicherte der PKGR profitieren Sie schon heute von einer Vorsorgelösung, die deutlich über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgeht, so dass die Reform auf Ihre zukünftige Altersrente keine direkten Auswirkungen hat. - Wie sind bei der PKGR die Versicherten von der Senkung des gesetzlichen BVG-Umwandlungssatzes von 6,8 % auf 6,0 % betroffen?
Die Beiträge und Leistungen sowie die Verzinsung der Sparguthaben übertreffen bei der PKGR die gesetzlichen Vorgaben deutlich. Die PKGR stellt in jedem Fall sicher, dass die gesetzlichen Leistungen ausgerichtet werden, wenn diese höher als die reglementarischen Leistungen wären. Das kommt nur in den allerwenigsten Situationen vor und betrifft somit Ausnahmefälle. - Werden dank der Senkung der Eintrittsschwelle und des Koordinationsabzugs mehr Mitarbeitende bei der PKGR versichert?
Durch die Senkung der gesetzlichen Eintrittsschwelle von CHF 22 050 auf CHF 19 845 werden mehr Mitarbeitende bei der PKGR versichert. Unsere Versicherten können aber heute schon bei einer Mehrfachanstellung bei Arbeitgebenden der PKGR Löhne unter der Eintrittsschwelle versichern lassen. Auch der Koordinationsabzug wird bei der PKGR bereits heute an den Beschäftigungsgrad angepasst. - Kann durch die angepassten Sparbeiträge mehr Altersguthaben angespart werden?
Unsere Versicherten haben, sofern vom Arbeitgebenden angeboten, die Wahl zwischen drei Sparplänen und können so ihre Sparbeiträge individuell festlegen. Die Sparbeiträge der PKGR sind bereits heute deutlich höher als in der BVG-Reform vorgesehen. An den Sparbeiträgen der PKGR ändert die Reform nichts. - Wie profitieren die Versicherten der PKGR vom Rentenzuschlag für die Übergangsgeneration?
Der Rentenzuschlag ist für die nächsten 15 Jahrgänge vorgesehen und betrifft im Gegensatz zu den anderen Punkten der Reform alle Pensionskassen, einschliesslich der PKGR. Dies gilt, obwohl die Leistungen der PKGR weit über das gesetzliche Obligatorium hinausgehen. Die Höhe des Zuschlags ist abgestuft und richtet sich einerseits nach dem Geburtsjahr und ist andererseits abhängig vom angesparten Altersguthaben zum Pensionierungszeitpunkt:
Quelle: BSV
Weitere Informationen zur Abstimmung finden Sie beim Bundesamt für Sozialversicherungen BSV.