An die Rentenbeziehenden des Vorsorgewerks «Alt-Rentenbeziehende» der Pensionskasse Graubünden
Information zu den Austritten der Gemeinde Pontresina und der Gemeinde Küblis (Teilliquidationen jeweils per 31.12.2023)
Die Gemeinde Pontresina hat den Anschluss mit der Pensionskasse Graubünden (PKGR) per 31. Dezember 2023 gekündigt. Damit sind per 31. Dezember 2023 10 Alt-Rentenbeziehende der Gemeinde Pontresina gemeinsam aus der PKGR ausgetreten und in eine andere Vorsorgeeinrichtung übergetreten. Gemäss Art. 4 des Teilliquidationsreglements des Vorsorgewerks «Alt-Rentenbeziehende» ist die Voraussetzung für eine Teilliquidation gegeben. Da der austretende Bestand gesamthaft in eine neue Vorsorgeeinrichtung übertritt, handelt es sich um einen kollektiven Austritt.
Die Gemeinde Küblis hat den Anschluss mit der Pensionskasse Graubünden (PKGR) ebenfalls per 31. Dezember 2023 gekündigt. Damit sind per 31. Dezember 2023 3 Alt-Rentenbeziehende der Gemeinde Küblis gemeinsam aus der PKGR ausgetreten und in eine andere Vorsorgeeinrichtung übergetreten. Gemäss Art. 4 des Teilliquidationsreglements des Vorsorgewerks «Alt-Rentenbeziehende» ist die Voraussetzung für eine Teilliquidation gegeben. Da der austretende Bestand gesamthaft in eine neue Vorsorgeeinrichtung übertritt, handelt es sich um einen kollektiven Austritt.
Bei einem kollektiven Austritt haben die austretenden Alt-Rentenbeziehenden einen kollektiven Anspruch auf die technischen Rückstellungen und Wertschwankungsreserven. Für die Alt-Rentenbeziehenden der Gemeinden Pontresina und Küblis sind keine individuell berechneten technischen Rückstellungen vorhanden. Bei Vorhandensein einer Wertschwankungsreserve besteht aber ein anteilsmässiger Anspruch basierend auf der Höhe des Vorsorgekapitals der «Alt-Rentenbeziehenden». Der anteilsmässige Anspruch auf Wertschwankungsreserven beträgt per 1. Januar 2024 für die Gemeinde Pontresina 0,32 Prozent und für die Gemeinde Küblis 0,06 Prozent.
Die Verwaltungskommission der PKGR hat am 26. Juni 2024 beschlossen, die Teilliquidation auf Basis der Jahresrechnung 2023 durchzuführen. Dem austretenden Kollektiv werden die folgenden Mittel an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen:
1. Vorsorgekapitalien und technische Rückstellungen: | |
• Vorsorgekapitalien der Rentner Gemeinde Pontresina: | CHF 4’135’168 |
• Vorsorgekapitalien der Rentner Gemeinde Küblis: | CHF 757’426 |
• Kollektiver Anspruch auf technische Rückstellungen: | CHF 0 |
2. Wertschwankungsreserven und freie Mittel: | |
• Kollektiver Anspruch auf Wertschwankungsreserven Gemeinde Pontresina | CHF 301’506 |
• Kollektiver Anspruch auf Wertschwankungsreserven Gemeinde Küblis | CHF 55’226 |
Der Deckungsgrad des Vorsorgewerks «Alt-Rentenbeziehende» der PKGR ist per 31. Dezember 2023 mit 107,3 Prozent vor und nach der Teilliquidation unverändert.
Bei Unklarheiten oder Fragen haben Sie das Recht, sich innert 30 Tagen nach Mitteilung an die PKGR zu wenden.
Die Jahresrechnung 2023 finden Sie auf der Webseite der PKGR. Wenn Sie keinen Zugriff auf das Internet haben, können Sie die Jahresrechnung bei der Geschäftsstelle anfordern.
Chur, 20. August 2024