skip to Main Content
Performance (ytd) 6,3 %      Deckungsgrad 123,3 %      Stand: 31.08.2024 Performance (ytd) 6,3 %    grado di copertura 123,3 %     Stato: 31.08.2024

FAQ

Vorsorge

Eintritt

  • Wenn Ihr AHV-Jahreslohn weniger als 22 050 Franken beträgt (Eintrittsschwelle)
  • Sie haben einen befristeten Arbeitsvertrag von höchstens 3 Monaten.
  • Sie sind bereits für eine hauptberufliche Erwerbstätigkeit bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung obligatorisch versichert oder Sie üben im Hauptberuf eine selbstständige Erwerbstätigkeit aus.
  • Sie sind im Sinne der eidg. Invalidenversicherung zu mindestens 70 Prozent invalid.

Der versicherte Lohn ist massgebend für die Berechnung der Sparbeiträge und der Leistungen und entspricht dem vom Arbeitgebenden gemeldeten Jahreslohn, vermindert um den Koordinationsabzug.

Wenn Sie uns die Freizügigkeitsleistung Ihrer vorherigen Vorsorgeeinrichtung und andere Freizügigkeitsguthaben übertragen haben, prüfen wir eine allfällige Vorsorgelücke. Diese können Sie durch Einkäufe von Vorsorgeleistungen schliessen.

Sie sind gesetzlich verpflichtet, alle bisherigen angesparten Freizügigkeitsguthaben einzubringen. Dadurch erhöht sich das für die Berechnung Ihrer Altersrente massgebende Sparkapital.

Ab dem 1. Januar nach Ihrem 17. Geburtstag werden Sie gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert.

Ab dem 1. Januar nach Ihrem 20. Geburtstag, beginnt der Sparprozess und Sie auch für Altersleistungen versichert.

Einkauf

Wenn Sie über längere Zeit nicht gearbeitet haben (z. B. Studium, Auszeit, Mutterschaft, Einwanderung in die Schweiz) oder wenn sich Ihr Lohn im Zeitverlauf stark erhöht hat, können Deckungslücken entstehen. Mit Einkäufen von Vorsorgeleistungen können Sie diese Deckungslücken schliessen.

  • Wenn Sie einen Vorbezug für Wohneigentum getätigt haben, sind Einkäufe von Vorsorgeleistungen erst wieder zulässig, wenn Sie den Vorbezug vollständig zurückbezahlt haben.
  • Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und zuvor nie einer Vorsorgeeinrichtung in der Schweiz angeschlossen waren, beschränkt sich Ihre maximale jährliche Einkaufssumme in den ersten 5 Jahren nach dem Zuzug auf 20 % Ihres versicherten Lohnes.
  • Wenn Sie früher selbstständig erwerbend waren, benötigen wir eine Bescheinigung sämtlicher Guthaben in der gebundenen Säule 3a. Übersteigt das Guthaben einen festgelegten Grenzwert, muss der überschiessende Teil an die Einkäufe von Vorsorgeleistungen angerechnet werden.
  • Ein persönlicher Einkauf (im Gegensatz zur Rückzahlung des Vorbezugs für Wohneigentum) ist vom steuerpflichtigen Einkommen absetzbar. Bitte klären Sie Fragen zur Abzugsberechtigung mit der Steuerverwaltung.

Bitte stellen Sie uns das ausgefüllte Formular «Erklärung Einkauf Vorsorgeleistungen» zu. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass Sie die Fragen wahrheitsgetreu und vollständig beantwortet haben. Wir bestätigen Ihnen den Erhalt und teilen Ihnen mit, wieviel Sie maximal einzahlen dürfen.

WEF-Vorbezug

Bis zum 50. Altersjahr beträgt der maximale Bezug die Höhe der Austrittsleistung. Wer älter ist, hat Anspruch auf die Austrittsleistung im Alter 50 oder, falls dieser Betrag höher sein sollte, auf die Hälfte der aktuellen Austrittsleistung. Ein Vorbezug ist bis zum erfüllten 60. Altersjahr möglich. Der Minimalbezug beträgt Fr. 20’000.–. Ein Vorbezug kann nur alle 5 Jahre geltend gemacht werden. Die Höhe der Austrittsleistung ist auf dem persönlichen Versicherungsausweis aufgeführt.

Nein, das Wohneigentum muss zum eigenen Bedarf bestimmt sein. Als Eigenbedarf gilt allgemein nur die Nutzung des Wohneigentums am Wohnsitz. Eigenbedarf bedeutet weiter, dass die versicherte Person das Wohneigentum selber nutzen muss. Der Bezug bzw. die Verpfändung der Vorsorgemittel für den Kauf eines Ferienhauses oder einer Zweitwohnung ist nicht zulässig.

Ein Vorbezug führt zu geringeren Altersleistungen. Die temporären Invaliden- und Hinterlassenenleistungen bleiben unverändert.

Der Vorbezug wird als Kapitalleistung beim Bund, Kanton und Gemeinde besteuert. Bei einer späteren Rückzahlung vorbezogener Mittel können innerhalb von drei Jahren seit der Wiedereinzahlung die bezahlten Steuern ohne Zins zurückverlangt werden. Eine Wiedereinzahlung kann nicht als Einkaufsleistung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wurden Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, so dürfen freiwillige Einkäufe erst vorgenommen werden, wenn die Vorbezüge zurückbezahlt sind. Ferner ist zu berücksichtigen, dass ein Vorbezug eine Reduktion der Hypothekarzinsen und damit weniger einkommensteuerwirksame Abzüge zur Folge hat. Die kantonale Steuerverwaltung Graubünden ermöglicht unter www.stv.gr.ch die Steuerberechnung (Rubrik „Steuerberechnung“, „Kapitalabfindung“).

Bitte reichen Sie den Antrag für einen Vorbezug ein mit Angabe des Verwendungszweckes und mit Beilage von Dokumenten (Kaufvertrag, Werkvertrag, Darlehensvertrag, Standmeldung der Hypothekarschuld, Grundbuchauszug u. a.). Bei Verheirateten muss der Ehegatte den Antrag mitunterzeichnen.

Als Alternative zum Vorbezug gibt es die Verpfändung. Damit kann beispielsweise der Zinssatz für die 2. Hypothek reduziert oder die Amortisationsverpflichtung aufgeschoben werden. Im Falle der Verpfändung fliessen die Vorsorgemittel nur dann effektiv aus der Pensionskasse ab, wenn das Grundpfand verwertet werden muss.

Wenn das Wohneigentum veräussert wird, muss der Vorbezug zurückbezahlt werden. Die Rückzahlungspflicht beschränkt sich auf den Erlös. Als Erlös gilt der Verkaufspreis abzüglich der hypothekarisch gesicherten Schulden sowie der dem Verkäufer vom Gesetz auferlegten Abgaben.

Eine Rückzahlungspflicht besteht ebenfalls, wenn beim Tod der versicherten Person keine Vorsorgeleistung fällig wird. Die versicherte Person kann bis zum erfüllten 60. Altersjahr, bis zum Eintritt eines anderen Vorsorgefalles oder bis zur Barauszahlung der Austrittsleistung freiwillig die bezogenen Mittel zurückzahlen.

Scheidung / Auflösung eingetragene Partnerschaft

Wir stellen Ihnen eine Durchführbarkeitserklärung zu. Die Zuständigkeit liegt allein beim Scheidungsrichter. Er bestimmt die zu übertragende Freizügigkeitsleistung und gibt der PKGR die Instruktionen zur Überweisung.

Wenn Sie mit der richterlichen Festlegung nicht einverstanden sind, müssen Sie Ihre Einwände im Scheidungsverfahren vorbringen.

Ja. Die entstandene Lücke können Sie durch freiwillige Einzahlungen wieder ausgleichen.

Pensionierung

Ihre Altersrente ist von Ihrem persönlichen Sparguthaben abhängig. Das vorhandene und das projizierte Sparguthaben ist auf Ihrem Versicherungsausweis ersichtlich. Für die Berechnung der Altersrente wird das Sparguthaben im Zeitpunkt der Alterspensionierung mit einem Umwandlungssatz (Prozentwert) in eine Altersrente umgerechnet. Der Umwandlungssatz ist vom Pensionierungsalter abhängig und wird auf Monate genau berechnet.

Ja, das ist möglich. Sie können bei der Alterspensionierung Ihr Sparguthaben ganz oder teilweise als Kapital beziehen. Einen Kapitalbezug müssen Sie mindestens sechs Monate (ab 01.01.2022 ein Monat) vor der Pensionierung schriftlich mitteilen. Verheiratete Personen oder in eingetragener Partnerschaft lebende Personen müssen die Unterschriften beglaubigen lassen. Das können Sie auch bei der Geschäftsstelle der PKGR tun.

Der Kapitalbezug wird gesondert vom übrigen Einkommen besteuert. Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Steuerverwaltung. Bei Auszahlungen ins Ausland erfolgt allenfalls ein Quellensteuerabzug. Die Renten sind lebenslänglich zu 100 % als Einkommen zu versteuern.

Kündigung

Sie können bei der PKGR verlangen, dass Ihr Versicherungsschutz weitergeführt wird. Melden Sie sich innerhalb eines Monats nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei der PKGR.

Immobilien

Sie haben Fragen rund um Ihr Mietverhältnis oder zur Liegenschaft? Hier finden Sie Ihre Antwort.

Ja, es sollten beide Exemplare ausgefüllt retourniert werden. Anschliessend erhalten Sie ein Exemplar zurück, gemeinsam mit den Angaben zur Mietzinszahlung.

Die komplette oder teilweise Untervermietung einer Wohnung oder einzelner Zimmer ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung durch die PKGR zulässig. Bitte senden Sie uns den Antrag Untermiete und eine Kopie des Untermietvertrages zu. Wir werden Ihren Antrag danach umgehend prüfen.

Der Wegzug eines Untermieters ist meldepflichtig. Bitte teilen Sie uns diese Information über dieses Formular mit.

Der Zuzug und Wegzug von weiteren Personen ist meldepflichtig. Bitte melden Sie uns den Zuzug über dieses Formular.

Bitte senden Sie uns einen aktuellen Betreibungsregisterauszug der Person(en), welche im Mietverhältnis bestehen bleiben und füllen Sie das Bewerbungsformular erneut aus. Über diesen Link können Sie sich online bewerben.

Bitte senden Sie uns über diesen Link eine Kopie Ihrer Urkunde der Namensänderung (Heiratsurkunde, Scheidungsurteil) und teilen Sie uns mit, wie die Namensschilder beschriftet werden sollen.

Für die administrative Abwicklung benötigen wir lediglich den Todesschein.
Alles Weitere besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen. Bitte melden Sie sich über diese Formular.

Sie haben beim Vertragsabschluss einen Einzahlungsschein für die Einrichtung eines Dauerauftrages erhalten. Bei einer Mietzinsänderung erhalten Sie automatisch einen neuen Einzahlungsschein, um Ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen. Sollten Sie diesen verloren haben, können Sie über dieses Formular einen neuen Einzahlungsschein bestellen. Beachten Sie, dass Ihnen für die Begleichung Ihres Mietzinses verschiedene elektronische Zahlungsmethoden zur Verfügung stehen:

  • Zahlung über E-Banking ohne Zusatzgebühren
  • Dauerauftrag direkt bei Ihrer Bank/Post
  • Lastschriftverfahren der Schweizer Banken (LSV)

Das Formular können Sie bei uns anfordern. Füllen Sie dafür dieses Formular aus. Bitte beachten Sie, dass die PKGR kein LSV über die Post abwickeln kann.

Bitte füllen Sie dieses Formular aus. Gerne senden wir Ihnen einmalig einen Einzahlungsschein zur Errichtung eines Dauerauftrages zu.

Teilen Sie uns mit, welche Rechnung Sie in Raten zahlen möchten, inklusive einem Vorschlag über die Anzahl der Raten und dem Zeitpunkt der ersten Zahlung. Beachten Sie dabei, dass für die Begleichung von Mietzinsen keine Ratenzahlung vereinbart werden kann. Bitte füllen Sie für die Anfrage dieses Formular aus.

Die Heiz- und Betriebskostenabrechnung erhalten Sie einmal pro Jahr. Die Aufstellung der Kosten finden Sie in Ihrem Mietvertrag. Wir bitten Sie um Verständnis, dass die Erstellung der Abrechnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Die Akontobeiträge werden monatlich zum Nettomietzins erhoben. Diese finden Sie im Mietvertrag. Am Ende der Abrechnungsperiode (1 Jahr) erhalten Sie eine Abrechnung über die effektiv angefallenen Nebenkosten. Diese können höher oder tiefer als die Akontobeiträge ausfallen. Deshalb wird Ihnen einmal jährlich die Differenz in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben.

Die Auszahlung des Guthabens erfolgt automatisch nach 30 Tagen an die in der Abrechnung genannte Zahlungsverbindung. Sollte diese in der Zwischenzeit nicht mehr stimmen, melden Sie uns bitte die neue Bankverbindung (IBAN) mittels dieser Vorlage.

Der Mietzins ist bis zum Tag der Fälligkeit zu zahlen. Sollten Sie die Miete zu spät zahlen, kann es zu einem Kontoauszug oder Kündigungsandrohung kommen, auch wenn Sie den Mietzins zwischenzeitlich beglichen haben. Sollten Sie den Mietzins jedoch pünktlich bezahlt und trotzdem einen Kontoauszug oder Kündigungsandrohung erhalten haben, senden Sie uns den Zahlungsbeleg bitte per E-Mail an immo@pk.gr.ch oder per Post an unsere Adresse zu.

Die Telefonnummer des Hauswarts finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich Ihrer Liegenschaft.

Sämtliche Angaben zu den Entsorgungstouren finden Sie auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.

Sofern Sie die Information nicht direkt in der Waschküche oder als Beilage zum Mietvertrag erhalten haben, finden Sie unter hier die Waschküchenordnung.

Wir bitten um Rücksichtnahme und Verständnis bei einmaligen Ereignissen. Falls möglich, reden Sie mit der betroffenen Partei bevor Sie uns kontaktieren. Bei wiederholten Verstössen gegen die Haus- oder Waschküchenordnung melden Sie sich bei uns und beschreiben Sie die Vorfälle. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus.

Bitte notieren Sie das Kennzeichen und machen ein Foto des Fahrzeuges und teilen uns die Information über dieses Formular mit.

Sie haben Fragen rund um Ihre Bewerbung oder möchten sich um ein neues Mietobjekt bewerben? Hier finden Sie Ihre Antwort.

Wenn Sie das Objekt besichtigt haben, füllen Sie bitte das Mietgesuch aus, welches Sie vom derzeitigen Mieter erhalten haben und senden uns dieses samt allen verlangten Unterlagen per E-Mail an immo@pk.gr.ch oder per Post an unsere Adresse. Sie können das Mietgesuch jedoch auch online ausfüllen und samt allen verlangten Unterlagen an uns senden.

Sie finden alle unsere freien Wohnungen, Gewerbeflächen und Nebenobjekte unter diesem Link.

Der Grundrissplan ist im Inserat als Anhang vorhanden.

Nein. Jedoch ist eine Besichtigung auf jeden Fall zu empfehlen, da die Bilder den Standard der Liegenschaft und von der angebotenen Wohnung abweichen können.

Öffnen Sie das Inserat des gewünschten Objekts. In der Detailansicht finden Sie die gewünschten Informationen.

Die Höhe der Sicherheitsleistung ist mind. zwei Monatsmieten.

Der Betreibungsregisterauszug sollte nicht älter als drei Monate sein.

Sie müssen sich für das freie Objekt neu bewerben. Bitte beachten Sie, dass gleichzeitig die Kündigungsfrist Ihrer jetzigen Wohnung dabei eingehalten wird.

Bei Wohnungen mit vielen Bewerbungen kann die Bearbeitungszeit bis zu zwei Wochen dauern. Sollten Sie seit mehr als zwei Wochen nichts von uns gehört haben, können Sie uns über dieses Formular mit den Angaben zum Objekt kontaktieren.

Sie haben Fragen rund um Ihre Kündigung oder Auszug? Hier finden Sie Ihre Antwort.

Die Kündigung muss schriftlich mit den Originalunterschriften aller Mietparteien erfolgen. Senden Sie bitte die Kündigung per Einschreiben oder geben Sie das Kündigungsschreiben persönlich ab. Hier finden Sie die Kündigungsvorlage.

Die Kündigung muss bis spätestens am letzten Werktag des Monats bei uns eintreffen.

Sie können das Mietverhältnis termingerecht auf den / die im Mietvertrag genannten Termin(e) (z.B. Ende März und September) unter Einhaltung der ebenfalls im Mietvertrag erwähnten Kündigungsfrist (z.B. drei Monate im Voraus) kündigen.

Senden Sie uns eine Kündigung und vermerken Sie darin, per wann Sie gerne aus der Wohnung ausziehen möchten. Hier finden Sie die Kündigungsvorlage. Falls Sie einen solventen und zumutbaren Nachmieter stellen können und der Mietvertrag zustande kommt, werden Sie per Mietbeginn des Nachmieters aus der Mietzins-Haftung entlassen. Ansonsten haften Sie bis zum Ende der im Mietvertrag festgelegten Kündigungsfrist.

Bei einer Kündigung wird das Inserat durch die PKGR aufgeschaltet.

Bitte senden Sie Ihren Wunsch nach Kündigungsrückzug in derselben Form wie bereits die Kündigung erfolgte – per Einschreiben, mit den Originalunterschriften sämtlicher Mieter. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen anschliessend.

Nachmieter können sich durch Ausfüllen des Mietgesuches bewerben (inkl. Beilage der Betreibungsauskunft und bei Interessenten ohne Schweizer Staatsbürgerschaft eine Kopie des Ausweises).

Die Sicherheitsleistung wird Ihnen nach der Wohnungsabgabe zurückerstattet, sofern alle offenen Forderungen (Mietzinse, Reparaturen etc.) beglichen sind. Bitte beachten Sie, dass der Auflösungsprozess bei den Banken einige Tage in Anspruch nimmt.

Die Wohnung muss spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist abgegeben werden. Fällt dieser Zeitpunkt auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Abnahme am darauffolgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen.

Sie können uns Ihren Terminvorschlag telefonisch oder über dieses Formular mitteilen. Beachten Sie bitte, dass die Wohnung spätestens am letzten Tag der Kündigungsfrist abgegeben werden muss. Fällt dieser Zeitpunkt auf einen Samstag, Sonntag oder staatlich anerkannten Ruhe- oder Feiertag, hat die Abnahme am darauffolgenden lokalen Werktag bis spätestens 12.00 Uhr zu erfolgen.

Bitte orientieren Sie sich für die Abgabe der Wohnung an unserer Checkliste

Sie haben Fragen rund um Änderungen am Mietobjekt oder möchten Schäden und Verluste melden? Hier finden Sie Ihre Antwort.

Bauliche Änderungen sind bewilligungspflichtig. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus. Der Einbau von Geräten wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Tumbler etc. ist ebenfalls bewilligungspflichtig. Hier finden Sie das entsprechende Antragsformular.

Die meisten Haustiere sind bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Haustier (Tierart, Rasse, Alter, Anzahl etc.). Hier finden Sie den entsprechenden Antrag.

Das Anbringen von Katzennetzen, -leitern und -türen ist generell nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Das Aufstellen von Hundezäunen ist generell nicht erlaubt. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Die Installation von Haushaltsgeräten ist bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Gerät. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus. Sie erhalten dann den Entscheid. Die Installation muss in jedem Fall fachmännisch vorgenommen werden.

Die Installation von Satellitenschüsseln ist bewilligungspflichtig. Bitte senden Sie uns eine Anfrage mit Angaben zum Gerät und füllen Sie dafür dieses Formular aus. Sie erhalten dann den Entscheid. Die Installation muss in jedem Fall fachmännisch vorgenommen werden.

Das Aufstellen von Trampolinen, Kinderplanschbecken etc. auf Allgemeinflächen ist nicht erlaubt. Das Aufstellen auf der eigenen Mietfläche ist erlaubt. Wir als Eigentümer lehnen jedoch jegliche Haftung ab.

Bitte melden Sie uns den Schaden umgehend. Füllen Sie dafür dieses Formular aus. Bei Küchengeräten geben Sie uns bitte die Marke und Seriennummer sowie den Fehlercode an, soweit vorhanden. Andere Schäden melden Sie so detailliert wie möglich. Bitte beachten Sie, dass Kleinreparaturen vom Mieter getragen werden müssen.

Bitte informieren Sie umgehend den Hauswart. Die Telefonnummer finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich der Liegenschaft.

Als erstes bitten wir Sie die Raumtemperatur zu messen. Als zweites bitten wir Sie die Heizregulierung (Danfossventil bei Radiatorenheizung, Drehrad bei Bodenheizung) hoch- oder runterzudrehen und die Auswirkung über 48 Stunden zu beobachten. Wenn sich bei der Raumtemperatur nichts ändert nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. Bitte beachten Sie jedoch, dass zu Jahreszeitenwechseln gewisse Temperaturschwankungen nicht vermieden werden können.

Bitte besorgen Sie die Ersatzteile direkt beim Hersteller (Küchengeräte) oder im Fachhandel. Die Kosten für Kleinmaterial sind vom Mieter zu tragen.

Bitte informieren Sie umgehend den Hauswart. Die Telefonnummer finden Sie im Schaukasten im Eingangsbereich der Liegenschaft.

Bitte kontaktieren Sie uns umgehend und geben Sie uns an, welchen Schlüssel Sie verloren haben bzw. welcher Schlüssel gebrochen ist (inklusive der Schlüsselnummer). Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus. Gebrochene Schlüssel sind der PKGR abzugeben. Falls Sie nicht mehr in Ihre Wohnung kommen: Bieten Sie direkt einen lokalen Schlüsseldienst auf. Sie finden diesen im Internet oder im Telefonbuch. Die Kosten für den Schlüsseldienst trägt vollumfänglich der Mieter.

Sollten Sie noch über einen weiteren Schlüssel verfügen, können Sie anhand von diesem beim Schlüsselservice einen Nachschlüssel machen lassen. Verfügen Sie über keine weiteren Schlüssel, sehen Sie im Milchkasten oder am Briefkastenschloss nach der Schlüsselnummer und dem Hersteller. Mit diesen Angaben können Sie einen Nachschlüssel bei einem Schlüsselservice anfertigen lassen. Sollten keine Angaben zu Schlüsselnummer und Hersteller ausfindig gemacht werden können, melden Sie uns Ihre Bestellung mittels dieses Formular. Bitte beachten Sie, dass die Kosten für Nachschlüssel in jedem Fall vom Mieter getragen werden müssen.

Bitte melden Sie uns Ihre Bestellung unter Angabe des Herstellers, der Farbe, der Nummer oder anderen Bezeichnungen auf der Karte. Bitte füllen Sie dafür dieses Formular aus.